Aufnahme
Die Teilbetreute Aussenwohngruppe ist ein Bindungsglied zwischen dem vollstationären Bereich und einer eigenen Wohnung. Das Angebot richtet sich an Jugendliche, welche das Programm im Jugendheim oder der Karawane erfolgreich absolviert haben. Wer in eine Aussenwohngruppe eintreten möchte, bringt ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortung mit. Ein direkter Einstieg (ohne Vorabklärung im Jugendheim) in die BWG ist ebenfalls möglich. Ein Vorgespräch mit einer Probezeit in der Aussenwohngruppe wird mit dem Jugendlichen und der Einweisenden Stelle vereinbart.
- Alter: in der Regel 18 Jahre. Die Entwicklung eines Jugendlichen ist dabei aber ausschlaggebend. Sofern die persönliche Reife eines Jugendlichen ein begleitendes Wohnen zulässt, besteht die Möglichkeit auch vor dem 18 Lebensjahr in eine Aussenwohngruppe einzutreten.
- Der Jugendliche verfügt über eine fixe, langfristige Tagesstruktur wie Praktikum, Lehre oder eine weiterführende Schule. In Übergangssituationen oder in Krisenzeiten besteht die Möglichkeit das interne Förderprogramm im Jugendheim als Tagesstruktur zu benützen.
- Der Jugendliche verfügt über soziale Kompetenzen, welche das Klima in der Wohnung positiv begünstigt.
- Der Jugendliche bringt die Fähigkeiten mit, welche ein weitgehend selbstständiges Wohnen voraussetzt.
