Zuweiser Jugendheim

Zielgruppe
Wir nehmen männliche Jugendliche im Alter ab 15 Jahren auf. Unsere Tagesstruktur eignet sich für verhaltensauffällige, normalbegabte Jugendliche.
Das Jugendheim Erlebniswelten vollzieht zivilrechtliche (Obhutsentzug in Verbindung mit fürsorgerischer Freiheitsentziehung) und strafrechtliche Erziehungsmaßnahmen mit dem Ziel, die Jugendlichen sozial zu (re-)integrieren.
 
Erlebniswelten nimmt auch Jugendliche aus anderen Institutionen auf, bei denen die Dissozialität nicht im Vordergrund steht; u.a Jugendliche welche psychopathologische Auffälligkeiten aufweisen wie Neurosen, Psychosen und Fehlentwicklungen der Persönlichkeit. Das führt dazu, dass sie zusätzlich psychiatrisch-psychotherapeutisch und medikamentös behandelt werden.
 
Da wir eine Kleinwohngruppe sind, legen wir besonderen Wert auf ein reflektierendes, soziotherapeutisch strukturiertes Milieu, in welchem sich alle Bewohner möglichst wohl fühlen; daher streben wir eine breite Durchmischung unseres Klientels an.

Aufnahmeverfahren
Jugendliche werden nach geregelter Kostengutsprache, einem Vorgespräch und der Besichtigung der Institution Erlebniswelten aufgenommen. Es folgt eine einwöchige Probezeit.
 
Bei einer Krisenintervention nimmt Erlebniswelten Jugendliche innert 24 Std. nach eingegangener Kostengutsprache auf. Eine enge Kooperation aller Beteiligten setzten wir dabei voraus.

Zuweiser
Die Einweisung erfolgt durch eine Straf- oder Zivilbehörde.
 
Indikation und Kontraindikation
Bei einer Aufnahme in das Jugendheim Erlebniswelten setzen wir folgende Kriterien voraus:
 
- eine stationäre Maßnahme wird benötigt, d.h. eine ambulante Maßnahme wird als nicht Erfolg versprechend beurteilt
- Strukturgebung ist möglich, ohne den geschlossenen Rahmen

Kontraindikationen
Nicht aufgenommen werden Jugendliche
 
- mit schwerer Minderbegabung
- mit starker körperlicher Behinderung
- manifester, im Vordergrund stehender Substanzabhängigkeit
- mit schweren, akuten psychischen Störungen
- bei akuter Suizidgefahr
- hoher Fremdgefährdung

Einweisungsgrundlagen
- Unterbringung nach Aufhebung der elterlichen Obhut
- Untersuchung bei Jugendlichen nach einer Straftat
- Erziehungsmassnahmen bei Jugendlichen
- besondere Behandlung, wenn der Zustand des Jugendlichen das verlangt
 
 

Für Zuweiser Jugendheim

Erlebniswelten ist im Besitz der kantonalen Heimbewilligung AR und steht unter Aufsicht der Vormundschaftsbehörde Trogen. Platzierungsanfragen für Jugendliche auf 076 544 68 26.

Freie Plätze auf Anfrage

 

Wichtige Direktlinks: